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   OLG Hamm, 22.10.2013 - III-3 RVs 71/13   

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https://dejure.org/2013,38286
OLG Hamm, 22.10.2013 - III-3 RVs 71/13 (https://dejure.org/2013,38286)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.10.2013 - III-3 RVs 71/13 (https://dejure.org/2013,38286)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Oktober 2013 - III-3 RVs 71/13 (https://dejure.org/2013,38286)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Freispruch; tatsächliche Gründe; Anforderungen an die Urteilsgründe

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Freispruch; tatsächliche Gründe; Anforderungen an die Urteilsgründe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die inhaltliche Darstellung der Feststellungen in den Gründen eines freisprechenden Urteils

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267 Abs. 5 Satz 1
    Darstellung der Feststellungen in einem freisprechenden Urteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.07.1980 - 4 StR 303/80

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2013 - 3 RVs 71/13
    Diesem Erfordernis wird ein freisprechendes Urteil grundsätzlich nur dann gerecht, wenn in den Urteilsgründen zunächst diejenigen Feststellungen in einer geschlossenen Darstellung bezeichnet werden, die der Tatrichter für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung dartut, aus welchen Gründen er die für einen Schuldspruch notwendigen zusätzlichen Feststellungen nicht treffen konnte (BGH, NStZ-RR 2011, 275; NJW 1980, 2423; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl. [2012], § 267 Rdnr. 33 m.w.N.).

    Jedenfalls in einem Fall, in dem sich - wie in der vorliegenden Sache - der Freispruch darauf gründet, dass dem Angeklagten bereits die Verwirklichung des objektiven Tatbestandes einer Straftat nicht nachzuweisen sei, sind Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen und deren Mitteilung in den Urteilsgründen in aller Regel unerlässlich (BGH, NJW 1980, 2423).

  • BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08

    Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Tötung ihrer Kinder aufgehoben

    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2013 - 3 RVs 71/13
    Das angefochtene Urteil lässt Feststellungen zu einer eventuellen psychischen Erkrankung des Verurteilten indes vollständig vermissen, obwohl dieser Umstand für die Beurteilung des Tatvorwurfes durchaus bedeutsam sein könnte, könnte eine psychische Erkrankung doch eine Erklärung für das Verhalten des Angeklagten in der Tatnacht und hierbei insbesondere für sein von dem Zeugen X geschildertes latent-aggressives Vortatverhalten darstellen (vgl. zur Notwendigkeit von Feststellungen zum Werdegang und zur Persönlichkeit des Angeklagten in einem freisprechenden Urteil BGHSt 52, 314).
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 487/10

    Schwere Vergewaltigung; gefährliche Körperverletzung; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2013 - 3 RVs 71/13
    Diesem Erfordernis wird ein freisprechendes Urteil grundsätzlich nur dann gerecht, wenn in den Urteilsgründen zunächst diejenigen Feststellungen in einer geschlossenen Darstellung bezeichnet werden, die der Tatrichter für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung dartut, aus welchen Gründen er die für einen Schuldspruch notwendigen zusätzlichen Feststellungen nicht treffen konnte (BGH, NStZ-RR 2011, 275; NJW 1980, 2423; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl. [2012], § 267 Rdnr. 33 m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 12.11.2014 - 3 OLG 8 Ss 136/14

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Freispruch aus tatsächlichen Gründen

    Lassen sich ausnahmsweise keinerlei Feststellungen zum Tatgeschehen treffen, so ist dies in den Urteilsgründen darzulegen und zu erläutern (u.a. Anschluss an BGH NJW 1980, 2423 und OLG Hamm, Urteil vom 22.10.2013 - 3 RVs 71/13 [bei juris]).

    Lassen sich ausnahmsweise überhaupt keine Feststellungen zum Tatgeschehen treffen, so ist dies in den Urteilsgründen darzulegen und zu erläutern (BGH NJW 1980, 2423; OLG Hamm, Urteil vom 22.10.2013 - 3 RVs 71/13 [bei juris]).

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